Neuordnung der Umsatzbesteuerung

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Wissenschaftsmanagement 2/2019

Wissenschaftliche Beiträge

Gültigkeit auch für öffentlich-rechtliche Hochschulen und andere Forschungseinrichtungen durch § 2b Umsatzsteuergesetz

PROF. DR. IUR. ROBERT KUHN
IST LEITER DES FACHGEBIETES STEUERRECHT UND GRUNDLAGEN DES ÖFFENTLICHEN RECHTS AM INSTITUT FÜR WIRTSCHAFTSRECHT DER UNIVERSITÄT KASSEL.

Ab dem 1. Januar 2023 wird die Regelung der Unternehmereigenschaft der öffentlichen Hand beziehungsweise der zuwendungsfinanzierten außeruniversitären Forschung endgültig wirksam. Die Inhalte und Hintergründe der derzeit in den Hochschulverwaltungen und den kaufmännischen Bereichen der außeruniversitären Forschungseinrichtungen unter hohem Zeitdruck laufenden Umstellungs-(und teilweise auch Reparatur-) Arbeiten werden hier zusammengefasst dargestellt.

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