Die Berufung von Professorinnen und Professoren
3,50 €
Wissenschaftsmanagement 2022
Berufungsverfahren Schritt für Schritt rechtssicher gestalten
DR. MATHIAS NEUKIRCHEN
WAR STELLVERTRETENDER KANZLER DER UNIVERSITÄT HAMBURG, KANZLER DER UNIVERSITÄT ROSTOCK, KANZLER DER VIETNAMESE-GERMAN UNIVERSITY, KANZLER DER TU BERLIN UND IST SEITHER AN DAS EUROPÄISCHE HOCHSCHULINSTITUT IN FLORENZ ENTSANDT.
HENDRIK BÜGGELN
IST SEIT 2009 KANZLER DER PÄDAGOGISCHEN HOCHSCHULE FREIBURG UND GEHÖRT DEM ARBEITSKREIS HOCHSCHULPERSONAL DER KANZLERINNEN UND KANZLER DER UNIVERSITÄTEN DEUTSCHLANDS AN.
PROF. DR. ETIENNE EMMRICH
IST PROFESSOR AN DER TECHNISCHEN UNIVERSITÄT BERLIN UND DEKAN DER FAKULTÄT II – MATHEMATIK UND NATURWISSENSCHAFTEN.
Berufungsverfahrenen gelten zwar – leider häufig zu Recht – als langwierig und wenig transparent, sie zählen aber zu den wichtigsten und gleichzeitig komplexesten und rechtlich anspruchsvollsten Prozessen der akademischen Selbstverwaltung. Dieser Artikel 1 gibt einen vollständigen, chronologisch aufgebauten Überblick über die einzelnen Phasen einer Berufung von den vorbereitenden Verfahrensschritten, über die Ausschreibung, die Arbeit der Gremien, die Vorstellung, die Ruferteilung und die Berufungsverhandlung bis zur Ernennung. Von Praktikern für Praktiker:innen geschrieben bietet der Artikel insbesondere denen, die – sei es als Bewerber:innen oder als Mitglieder der zuständigen Hochschulgremien – zum ersten Mal an einem Berufungsverfahren teilnehmen, einen schnellen und präzisen Überblick.